"Glaube braucht Heimat"
- Manifest für eine lebendige Kirche vor Ort
- Gegen die Anonymisierung unseres Glaubens
- Für den Erhalt der Pfarreien im Erzbistum Paderborn


Präambel

Wir, gläubige Christinnen und Christen, ehrenamtlich Engagierte, Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum Paderborn, blicken mit großer Sorge auf die geplante Strukturreform.
Die Errichtung von 21 gigantischen Seelsorgeräumen bedroht das Herz unserer Kirche:
die lebendige, nahbare Gemeinschaft vor Ort.
Wir verweigern uns einer rein administrativen Mangelverwaltung, die den Glauben strukturell verwaltet, statt ihn pastoral zu beleben.



Unsere Grundsätze

    1. Kirche muss nah bei den Menschen bleiben

  • Die Realität: Megastrukturen distanzieren die Kirche von der Lebensrealität der Menschen.
  • Unsere Forderung: Glaubensorte müssen fußläufig und erreichbar bleiben. Kirche passiert im Dorf und im Viertel, nicht in anonymen und zentralisierten Einheiten.

  • 2. Beziehung statt reiner Verwaltung

  • Die Realität: Riesige Räume zwingen Seelsorger in das Management und ins Auto.
  • Unsere Forderung: Priester und pastorale Mitarbeiter sollen bei den Menschen sein. Wir wünschen uns Gesichter statt Zuständigkeiten und echte Seelsorge statt bürokratischer Koordination.

  • 3. Stärkung des Ehrenamts statt Entmündigung

  • Die Realität: Wenn lokale Identitäten sterben, schwindet auch die Bereitschaft, sich vor Ort im Kirchenvorstand, im Pfarrgemeinderat oder in Verbänden zu engagieren.
  • Unsere Forderung: Vertrauen in die Selbstorganisation, Kompetenz und Eigenverantwortung der Gemeinden vor Ort und den Erhalt ihrer rechtlichen und finanziellen Eigenständigkeit.

  • 4. Mut zu neuen Wegen statt Zentralismus

  • Die Realität: Die Reform verwaltet lediglich den Rückgang an Ressourcen nach Mustern der Vergangenheit.
  • Unsere Forderung: Eine echte pastorale Konversion, die lokale Gemeinschaften ggfs. ermächtigt, Gottesdienste und Gemeindeleben auch ohne permanent anwesenden Priester eigenverantwortlich zu gestalten.




Unsere Ziele

  • Sofortiger Stopp der Pläne, die eine Dezimierung von 600 Pfarreien zu 21 Seelsorgeräumen vorsehen.
  • Einleitung eines echten Dialogs auf Augenhöhe zwischen der Bistumsleitung und den Gemeinden vor Ort.
  • Entwicklung dezentraler Modelle, die Kooperation ermöglichen, ohne die lokale Identität zu vernichten.

Für eine Kirche, die den Menschen nachgeht
- und sich nicht von ihnen zurückzieht.






Unsere Mission

Gemeinsam für eine bessere Zukunft

Nachhaltigkeit beginnt mit kleinen Entscheidungen. Wir entwickeln Projekte und Ideen, die Christen und Gott miteinander verbinden.

Die geplanten Ausmaße



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Ausschnitt aus: Detaillierte Karte der Seelsorgeräume,
Stand 07/2026, » Bistumsprozess.de

Maximale Ausdehnung
im Seelsorgeraum Herford-Minden
mit 64 km




Im Vergleich: Seelsorgeraum Hagen-Witten: 24 km



InfoFenster2
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Ausschnitt aus: Detaillierte Karte der Seelsorgeräume,
Stand 07/2026, » Bistumsprozess.de

Maximale Anzahl von Pfarreien/Pfarrvikarien
im Seelsorgeraum Höxter
mit 81 Pfarreien/Pfarrvikarien
Im Vergleich: Hagen-Witten: 19 Pfarreien/Pfarrvikarien



InfoFenster3
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Ausschnitt aus: Detaillierte Karte der Seelsorgeräume,
Stand 07/2026, » Bistumsprozess.de

Maximale Katholikenzahl
im Seelsorgeraum Dortmund
mit 122.315 Katholiken
Im Vergleich: Hagen-Witten: 67.201 Katholiken



Das Vorhaben aus Paderborn

Gemeinsam können wir mehr erreichen und positive Veränderungen schaffen.

Über uns ->

Die Klage in Rom im Wortlaut


Absender:
J..... M..... F.....
B..... Str. .....,
5..... H.....

An
Dikasterium für die Gesetzestexte
Via della Conciliazione 5
00120 Citta del Vaticano
- Vaticano-

per Fax vorab
0039/06-6988-471


Klage
des
J..... M..... F.....
B..... Str. .....
5..... H....., Mitglied der Pfarrei St. Bonifatius Hagen - Haspe (BRD),

- Kläger -

gegen den Erzbischof von Paderborn, Dr. Udo Markus Bentz, Domplatz 3,
33089 Paderborn

- Beklagter -

Es wird beantragt,

1. festzustellen, dass das "Gesetz zur Errichtung von Seelsorgeräumen und zur Gestaltung der Übergangsphase" des Erzbischofs vom 13.07.2026 mit den Bestimmungen des CIC und der Instruktion "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche" nicht übereinstimmt und unverbindlich ist;

2. dieses Gesetz aufzuheben;

3. die Vollziehung dieses Gesetzes auszusetzen, bis das Dikasterium für die Gesetzestexte über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes vom 13.07.2026 abschließend entschieden hat.


Begründung:



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Initiative katholischer Christen
zur Förderung der Seelsorge
im Erzbistum Paderborn

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